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    Kööönisch findet das Recht auf Arbeit wieder! – Frohes Fest! PDF Drucken E-Mail
    Geschrieben von: Kööönisch   
    Sonntag, 22. November 2009 um 18:00 Uhr

    Kennen Sie das denn nicht auch, liebe Untertanen?

    Sie wissen von etwas, dass ganz sicher existiert und alle anderen erzählen Ihnen, dass es das nicht geben kann. Also bei dem, worum es geht, erzählen mir das jedenfalls die Regierenden und Wirtschaftsintelligenzler aller anderen Länder heutzutage. Trotzdem glaubte ich mein ganzes Leben fest an die Tatsache, dass ich das, von dem alle sagen, es wäre ein Hirngespinst, meinerseits schon einmal besessen habe.

    Nur ich wusste nicht mehr, wo ich das hingekramt habe, naja. War ja auch schon eine ganze Weile her, als man mir und allen anderen Bürgern dieses Geschenk gemacht hat. Und so streitet man sich halt immer wieder um diesen einen Punkt, in dem man ganz sicher Recht behalten wird, bis eines Tages von irgendwo her die Bestätigung bei Einem auf dem Tisch liegt.

    Oder wie im vorliegenden Fall unter dem Sideboard in der Bibliothek des Schlosses.
    Richtig, dass ist der Raum, wo sich der Kööönisch immer mit dem Royalen Skatclub zum Abfeiern trifft, weil man da die „Pullen“ am besten verstecken kann. Nun denn, es war an der Zeit, das ganze Gerümpel mal wieder etwas in die Tonnen zu bekommen. Immer schön Glas zu Glas, Papier zu Papier und Biomüll zu… Biomüll? Huch! Wie dem auch sei, nennen wir es der Einfachheit halber „aufzuräumen“. Das macht der Kööönisch immer allein, damit Frau Kööönisch nicht mitkriegt, wie viel die Kumpel vom Kööönisch so wegballern. Ja Dieter, Du bist gemeint! Winken

    Aufgeteilt ist die Bibliothek zu diesem Zweck in Zwölftel, damit das mit der Arbeit nicht Überhand nimmt. Denn schließlich ist man ja auch immer noch Kööönisch und auf diese Weise ist man dann auch garantiert einmal pro Jahr rum – schlau was? Heute war, na ich denke Sie wissen es bereits, das elfte von zwölf Zwölftel dran. OK, bisher war der Kööönisch nicht immer der Konsequenteste bei dieser Art Freizeitbeschäftigung, zugegeben. Aber diesmal sollte auch unter den Möbeln nachgeguckt werden, das hatte ich mir fest vorgenommen und in diesem Jahr auch bei allen einzelnen Zwölftel durchgehalten.

    Also ran an das Sideboard, das schwere Ding aus massiver Mooreiche, und „ratzfatz“ von der Wand gezogen. Soweit so gut. Von der Wand ist es schon mal weg und nun wie ein Mann hinter gucken, welches dort befindliche Belastungsmaterial zu entsorgen ist. Aber was ist das? Nix da außer ein paar DIN A4 Blätter von 1968? Na da haben wir nochmal Glück gehabt, dass wird ja ein fixes Zwölftel! Nur das bissel Papier in die Papiertonne und wir haben wieder einen Monat Ruhe, fein. Der Kööönisch dachte, damit wäre es getan. Doch nachdem ich das Sideboard wieder zurückgewuchtet hatte und gerade einen schönen Ball aus dem eben gefundenem Formen wollte, um ihn direkt in die Tonne zu Kicken, fiel mein Blick auf das darauf Geschriebene und ich wurde melancholisch.

    Ach Ja! Damals hatte man dem Kööönisch und allen anderen etwas geschenkt. Damals am 9. Oktober 1968. Aber der Kööönisch hatte zu dieser Zeit andere Probleme als Alle in dieser Republik. Die Studentenproteste und seine Religionslehrerin die nette Frau Scharfetter zum Beispiel. Die Frau Scharfetter, die den Kööönisch damals mit einem leichten Klapps in den Materialschrank beförderte, nur weil der seine Füße, seine kööönischlischen, auf dem Tisch zur Ruhe gebettet hatte. Ich habe ihr übrigens verziehen, denn heute denke ich nicht mehr wirklich, dass sie schuld daran war, dass der Kööönisch nicht in die Fußballnationalmannschaft gekommen ist. Dazu kommt, dass der Kööönisch damals siebeneinhalb Jahre alt war und andere Dinge wichtiger waren, über die ich hier nicht sprechen möchte.

    Wie dem auch sei, er bekam was geschenkt von dem heute gesagt wird, dass es das in Deutschland zum Beispiel nicht geben soll. Nämlich „Das Recht auf Arbeit“! Jawohl! Sie haben richtig gelesen. Die Mächtigen der Bundesrepublik Deutschland haben ihrer Bevölkerung ein Recht geschenkt, damit sie sich sicher sein können, ihr Leben auch immer aus eigener Tasche bestreiten zu können. Das ist doch was oder? Allerdings waren zu dieser Zeit wohl die „linksradikalen Spinner“ an der Macht, weshalb man das Recht auch heute nicht mehr zur Anwendung bringen muss oder so. Damals regierte der „ultralinke“ Kurt Georg Kiesinger von der CDU, das ehemalige NSDAP-Mitglied. Und an seiner Seite gab Willy Brandt den „Guido“. Wie gesagt, die Träumer haben in ihrer Einfältigkeit was ratifizieren lassen, das gar nicht geht. Und zu allem Überfluss wurde das dann auch noch in Schriftform gestaltet und von ziemlich vielen anderen Staaten mit unterschrieben. Das macht die Sache nur noch schlimmer. Der Worth-Case sozusagen.
     
    Lange hat man über das Schriftwerk rein gar nichts gehört und ausgerechnet der Kööönisch kramt das nun unter seinem Sideboard, dem schweren Teil, in der Bibliothek wieder nach oben. Tja, so ist das nun mal. Irgendwann kommt halt wieder alles nach oben. So wie der „Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte“ vom 16. Dezember 1966, kurz UN-Sozialpakt oder IPwskR. Das übrigens ist ein multilateraler völkerrechtlicher Vertrag. Er wurde am 19. Dezember 1966 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen einstimmig verabschiedet. Deutschland hat ihn wie gesagt knapp zwei Jahre später am 9. Oktober 1968 unterzeichnet (vgl. Bundesgesetzblatt 1973 II, Seite 1569 ff.) und am 17. Dezember 1973 vorbehaltlos ratifiziert (vgl. Bundesgesetzblatt 1973 II, Seite 1569). Er ist am 3. Januar 1976 (vgl. Bundesgesetzblatt 1976 II, Seite 428) in Kraft getreten. Da auch alle Bundesländer dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Pakt zugestimmt (vgl. Bundestag-Drucksache 7/1093 vom 17. Oktober 1973, Seite 4) haben, ist der Vertrag in der Bundesrepublik Deutschland somit durch das Vertragsgesetz vom 23. November 1973 in den Rang eines formellen Bundesgesetzes erhoben worden.

    Da hat sich der Kööönisch gefreut! So was bekommt man schließlich maximal einmal im Leben geschenkt. Ok, der Kööönisch öfter, aber der gemeine Untertan halt nicht, weshalb sich der Kööönisch entschlossen hat, heute einmal Fluchs an das alte verstaubte Teil zu erinnern. Schließlich ist ja auch bald Weihnachten. Es kann natürlich auch sein, dass man dieses sinnvolle Vertragswerk, mit der „Europaverfassung“ entsorgt hat, aber das weis der Kööönisch grad nicht wirklich. Wenn Sie Lust haben lesen Sie das Vertragswerk doch einmal. Und wenn Sie wissen ob und wo dieses Gesetz noch gilt, lassen Sie es mich wissen. Ich muss mich jetzt erst einmal ein wenig ausruhen, schließlich ist Körperliche Arbeit nicht wirklich etwas für den Kööönisch. Ach ja, für die etwas intensivere Recherche hab ich auch gleich noch zwei links mit drunter gepackt.

    Viel Spaß und viel Freude mit IHREM Gesetz wünscht

     

    Auszug:

    […]

    Teil III

    Artikel 6

    (1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht auf Arbeit an, welches das Recht jedes einzelnen auf

    die Möglichkeit, seinen Lebensunterhalt durch frei gewählte oder angenommene Arbeit zu
    verdienen, umfasst, und unternehmen geeignete Schritte zum Schutz dieses Rechts.


    (2) Die von einem Vertragsstaat zur vollen Verwirklichung dieses Rechts zu unternehmenden
    Schritte umfassen fachliche und berufliche Beratung und Ausbildungsprogramme sowie die
    Festlegung von Grundsätzen und Verfahren zur Erzielung einer stetigen wirtschaftlichen,
    sozialen und kulturellen Entwicklung und einer produktiven Vollbeschäftigung unter
    Bedingungen, welche die politischen und wirtschaftlichen Grundfreiheiten des einzelnen
    schützen.

    Artikel 7

    Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf gerechte und günstige
    Arbeitsbedingungen an, durch die insbesondere gewährleistet wird

    a) ein Arbeitsentgelt, das allen Arbeitnehmern mindestens sichert

    i) angemessenen Lohn und gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit ohne Unterschied;
    insbesondere wird gewährleistet, dass Frauen keine ungünstigeren Arbeitsbedingungen als
    Männer haben und dass sie für gleiche Arbeit gleiches Entgelt erhalten,

    ii) einen angemessenen Lebensunterhalt für sie und ihre Familien in Übereinstimmung mit
    diesem Pakt;

    b) sichere und gesunde Arbeitsbedingungen;

    c) gleiche Möglichkeiten für jedermann, in seiner beruflichen Tätigkeit entsprechend
    aufzusteigen, wobei keine anderen Gesichtspunkte als Beschäftigungsdauer und Befähigung
    ausschlaggebend sein dürfen;

    d) Arbeitspausen, Freizeit, eine angemessene Begrenzung der Arbeitszeit, regelmäßiger bezahlter

    Urlaub sowie Vergütung gesetzlicher Feiertage.

    Artikel 8

    (1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, folgende Rechte zu gewährleisten:

    a) das Recht eines jeden, zur Förderung und zum Schutz seiner wirtschaftlichen und sozialen
    Interessen Gewerkschaften zu bilden oder einer Gewerkschaft eigener Wahl allein nach
    Maßgabe ihrer Vorschriften beizutreten. Die Ausübung dieses Rechts darf nur solchen
    Einschränkungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen
    Gesellschaft im Interesse der nationalen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung oder zum
    Schutz der Rechte und Freiheiten anderer erforderlich sind;

    b) das Recht der Gewerkschaften, nationale Vereinigungen oder Verbände zu gründen, sowie
    deren Recht, internationale Gewerkschaftsorganisationen zu bilden oder solchen beizutreten;

    c) das Recht der Gewerkschaften, sich frei zu betätigen, wobei nur solche Einschränkungen
    zulässig sind, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft im Interesse der nationalen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer erforderlich sind;

    d) Arbeitspausen, Freizeit, eine angemessene Begrenzung der Arbeitszeit, regelmäßiger bezahlter

    Urlaub sowie Vergütung gesetzlicher Feiertage.

    (2) Dieser Artikel schließt nicht aus, dass die Ausübung dieser Rechte durch Angehörige der
    Streitkräfte, der Polizei oder der öffentlichen Verwaltung rechtlichen Einschränkungen
    unterworfen wird.

    (3) Keine Bestimmung dieses Artikels ermächtigt die Vertragsstaaten des Übereinkommens der Internationalen Arbeitsorganisation von 1948 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechts, gesetzgeberische Maßnahmen zu treffen oder Gesetze so anzuwenden, dass die Garantien des oben genannten Übereinkommens beeinträchtigt werden.

    […]

    http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Aussenpolitik/Themen/Menschenrechte/Download/IntSozialpakt.pdf

    http://de.wikipedia.org/wiki/Internationaler_Pakt_%C3%BCber_wirtschaftliche,_soziale_und_kulturelle_Rechte

     

    Hinweis der Redaktion:

    Eventuell vorkommende Rechtschreibfehler, sind ein Geschenk der Redaktion oder des/r jeweiligen Autors/in und dürfen behalten werden. Sie stellen im Sinne des Sozialgesetzbuches III bei Empfängern von Sozialleistungen kein Einkommen dar und können deshalb aufs Heftigste genossen werden.

     

    Kommentare
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    Recht a. A. als Grundrecht????
    Thomas Marschner 2009-11-23 16:24:49

    Hi Mario,
    nunja, das Gesetz ist alt und leider schon immer nicht als ein Einklagbares Individualrecht der Bürger gemeint gewesen, eine Erwerbstätigkeit entweder durch den Staat selbst oder durch staatliche Durchsetzung zu erhalten. Diese Formel haben sich die politischen Vertreter "natürlich" nicht aus den Rippen leiern lassen.
    Schade vor allem, das auch die Sozialcharta der EU und die Grundrechtecharta, beides durch die Verabschiedung der Begleitgesetze zum EU-Vertrag(EUZBLG), Am 13.11.09 durch die tschechische Ratifikationsurkunde als letzter der 27 Urkunden bei der ital. Regierung in Rom hinterlegt. Der Reformvertrag tritt damit am 1.12.09 in Kraft.
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